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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Häufig gestellte Fragen

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Ich möchte eine ambulante Psychotherapie beginnen. Was muss ich tun?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Sie rufen an und erhalten, wenn möglich, einen Termin für ein Erstgespräch, indem sie die Möglichkeit haben, Ihr Anliegen zu schildern. Krankenberichte, die Ihnen zur Verfügung stehen, bringen Sie bitte mit. Wir klären mit Ihnen zusammen die Behandlungsnotwendigkeit und informieren Sie über die von uns angewandten Behandlungsmethoden und das Antragsverfahren.

Wie lange muss sich auf einen Therapieplatz warten ?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Die Wartezeit für einen Therapieplatz ist abhängig davon, wann Sie Termine wahrnehmen können. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, können wir Ihnen schneller einen Platz anbieten.
Mit einer längeren Wartezeit müssen Sie rechnen, wenn Sie auf bestimmte Zeiten, z.B Termine in den Abendstunden festgelegt sind. Über die aktuellen Wartezeiten können Sie sich bei dem jeweiligen Therapeuten informieren.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag In einem Erstgespräch und maximal vier weiteren Sitzungen -auch probatorische Sitzungen genannt- haben Sie die Möglichkeit, die Therapeutin/den Therapeuten und ihre/seine Arbeitsweise kennen zu lernen.
In dieser beiderseitigen „Schnupperphase“ wird geklärt, ob eine gemeinsame Ebene entstehen kann,die ein fruchtbares Arbeiten in der Therapie miteinander ermöglicht.Zudem werden die Behandlungsziele und der Behandlungsauftrag geklärt.
Die weiteren Sitzungen finden in der Regel ein oder zweimal wöchentlich an einem festen Termin statt. Gegen Ende der Therapie können nach Absprache die Abstände zwischen den Terminen auch größer werden.
Eine Kurzzeittherapie umfaßt 12 (KZT1) bis 24 Sitzungen (KZT2). Danach kann sie, falls erforderlich, in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. In diesem Umwandlungsantrag werden 36 weitere Sitzungen beantragt.
Eine Tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie kann bis zu 80 oder in Ausnahmefällen bis zu 100 Sitzungen dauern ( inkl. 24 Sitzungen Kurzzeitpsychotherapie ).
Eine Verhaltenstherapie kann bis 80 Sitzungen (inkl. 24 Sitzungen Kurzzeitpsychotherapie) dauern.
Eine frühere Beendigung der therapeutischen Arbeit kann im beiderseitigen Einverständnis sinnvoll sein.

Was mache ich, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte, je nach Vereinbarung mit ihrem Therapeuten, mindestens 24 oder 48 Stunden beziehungsweise ein oder zwei Werktage vorher mit. Für den Fall, dass sie kurzfristiger absagen, wird Ihnen das mit uns vereinbarte Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

Wie wird der Antrag an die Krankenkasse gestellt?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Für einen Antrag auf Psychotherapie bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen benötigen Sie den Konsiliarbericht eines Arztes, wenn der Psychotherapeut ein Psychologe ist. Das entsprechende Formular erhalten Sie von uns beziehungsweise bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle.
Die Therapeutin oder der Therapeut wird mit Ihnen besprechen, ob 12 oder 24 Stunden für eine Kurzzeittherapie oder 60 Stunden für eine Langzeittherapie beantragt werden.
Für die Langzeittherapie erstellt Ihre Behandlerin oder Ihr Behandler einen anonymisierten Bericht, der zusammen mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkasse leitet den Bericht an einen Gutachter weiter, der eine Empfehlung abgibt.
In der Einzeltherapie kann die Einbeziehung einer Bezugsperson ( Partner, Kind, Eltern ) sinnvoll sein. Auch diese Sitzungen werden von der Krankenkasse bezahlt.

Welche Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie gibt es ?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Es kann im Verlauf der Therapie zu belastenden Phasen evtl. auch mit vorübergehenden Symptomzunahmen kommen.
Beispielsweise bei depressiven Störungen, wenn das Ausmaß der Problematik bewusster erkannt wird und neue Wege und Lösungsmöglichkeiten noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Durch die gewünschten persönlichen Veränderungen, die sich im Laufe einer Therapie entwickeln, kann das bisherige, gewohnte soziale Gefüge in Familie, Partnerschaft, Freundschaft oder Beruf sich wandeln.
Wenn es zu Unzufriedenheit mit der Therapie oder dem Therapeuten kommen sollte, sind diese Gefühle und Wahrnehmungen unbedingt anzusprechen, da der wesentliche Wirkfaktor einer erfolgreichen Therapie die gute und vertrauensvolle Patient-Therapeut Beziehung ist.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Wenn sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen sie zum ersten Termin ihre Versichertenkarte mit.
• Sie können außerdem eine aktuelle Überweisung für Psychotherapie mitbringen.
• Wenn sie ihre Psychotherapie selbst bezahlen wollen, richtet sich das Honorar nach der für alle Psychotherapeuten gültigen Gebührenordnung (GOÄ).

Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt ?

Sie sehen die Antwort zu diesem Eintrag Alle Psychotherapeuten/innen in unserer Praxisgemeinschaft besitzen die Kassenzulassung für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ( TP ) oder Verhaltenstherapie ( VT ).
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, rechnen wir über ihre Krankenversicherungskarte ab.
Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, stellen wir Ihnen die Kosten der Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Als Privat-Versicherter sollten Sie vor Therapiebeginn klären, ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungsvertrages enthalten ist.
Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten gemäß den Bedingungen Ihres Krankenversicherungsvertrages. Die privaten Krankenversicherungen haben kein einheitliches Antragsverfahren. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.


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